Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben für weitere sechs Monate steuerfrei. Dies sieht das 4. Corona-Steuerhilfegesetz vor, dem der Bundesrat am 10. Juni zugestimmt hat. Die Steuerfreiheit gilt damit für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.2.2020 beginnen und vor dem 1.7.2022 enden.