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Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld verlängert

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben für weitere sechs Monate steuerfrei. Dies sieht das 4. Corona-Steuerhilfegesetz vor, dem der Bundesrat am 10. Juni zugestimmt hat. Die Steuerfreiheit gilt damit für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.2.2020 beginnen und vor dem 1.7.2022 enden.

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