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Das so genannte Flexi-Renten-Gesetz soll ein längeres Arbeiten im Alter attraktiver machen – zum beiderseitigen Nutzen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Flexibilisiert wird der Übergang vom Beruf in die Rente. So können Beschäftigte ab dem 63. Lebensjahr – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze – bis zum 67. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar.

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Das Programm für die Jahresmeldung 2016 steht zum Download wieder bereit. Bitte übermitteln Sie die Jahresmeldungen für die einzelnen Pflichtversicherten bis spätestens zum 28.02.2017.

 

Mitte Februar 2017 erhalten Sie von uns eine Zahlungsübersicht für das Jahr 2016. Bitte prüfen Sie ...

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Jetzt wird es Zeit für den Endspurt. Wer freiwillig etwas für die persönliche Altersversorgung tun möchte, sollte dies noch in diesem Jahr machen. Denn den garantierten Rechnungszins von drei Prozent für die freiwilligen Vorsorge-Angebote der EZVK gibt es nur noch, wenn die Entgeltumwandlung im laufenden Jahr beginnt. Es lohnt sich also, schnell zu sein.

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Unter dem Titel "Verbindungen schaffen – Gemeinschaft stärken" bündelt der Jahresbericht 2015 der EZVK die wichtigen Ereignisse und Entwicklungen des vergangenen Jahres. Interessierte Leserinnen und Leser erfahren mehr über die Daten und Fakten, die im Jahr 2015 die Geschäftstätigkeit der Kasse geprägt haben.

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Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Baden (KZVK) überträgt mit Wirkung zum 30. Juni 2016 ihre Versichertenbestände auf die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK).

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Mit dem Sparen für die Altersvorsorge kann man gar nicht früh genug beginnen. Sandra und Max, Beraterin und Berater bei der EZVK, erklären jungen Leuten, wie die betriebliche Altersversorgung funktioniert. Lerne hier Sandra und Max kennen.

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Die im vergangenen Jahr beschlossenen Finanzierungsmaßnahmen für die Pflichtversicherung bleiben unverändert. Das bestätigte der Verwaltungsrat der EZVK auf seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Darmstadt. Die Maßnahmen sehen die stufenweise Erhöhung des Pflichtbeitrags und die Einführung einer Sonderzahlung ab 2017 vor.

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Der Aufsichtsrat der EZVK ist wieder komplett: Am 31. Mai 2016 wählte der Verwaltungsrat der Kasse Frau Dr. Jördis Bürger von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens in das oberste Kontrollorgan der Kasse.

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In ihrer Druckausgabe vom 21. April 2016 beanstandet die FAZ vermeintliche wirtschaftliche Probleme und aufsichtsrechtliche Mängel bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) des Verbandes der Diözesen Deutschlands mit Sitz in Köln. In dem Artikel werden...

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. März 2016 die Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte für unwirksam erklärt. Die Entscheidung fiel in zwei Urteilen gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Sie ist wegen der gleichen tarifrechtlichen Grundlagen grundsätzlich auch auf die EZVK übertragbar.

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