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Das Programm für die Jahresmeldung 2018 steht zum Download bereit. Bitte übermitteln Sie die Jahresmeldungen für die einzelnen Pflichtversicherten bis spätestens zum 28.02.2019.

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Die Leistungsmitteilung für das Jahr 2018 erhalten alle Rentenempfänger im Laufe des Monats Februar.

 

Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern nach Ablauf eines Kalenderjahres auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten mitzuteilen (gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG).

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Die Betriebsrenten der EZVK stehen auf soliden und sicheren Füßen – auch in Zeiten der Niedrigzinsphase. Denn die kirchlich-diakonische Zusatzversorgung unterscheidet sich in wichtigen Punkten von Lebensversicherungen oder anderen Pensionskassen: eine besondere Finanzierungsform, eine langfristig orientierte und breit diversifizierte Kapitalanlage und ein ausgefeiltes Risikocontrolling.

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Datenschutz und IT-Sicherheit spielen für uns eine wichtige Rolle. Was das konkret bedeutet, haben wir für Sie in unserer Datenschutzerklärung zusammengestellt. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung unserer Grundsätze.

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Zum 1. September 2018 wird Christina Jasmin Hofmann in den Vorstand der Evangelischen Zusatzversorgungskasse EZVK berufen. Frau Hofmann übernimmt das seit August 2017 vakante Vorstandsressort Finanzen und wird insbesondere für die Kapitalanlage, das Rechnungswesen sowie für die IT und die Zentralen Dienste der EZVK verantwortlich sein.

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Das Arbeitsleben ist geschafft, der Ruhestand kann beginnen. Um angehende Rentnerinnen und Rentner bei ihrem Antrag auf Betriebsrente zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen in einem Infoblatt zusammengestellt.

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Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Erklärtes Ziel ist, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, vor allem in kleinen und mittleren Betrieben. Im Einzelnen enthält das Gesetz verschiedene Maßnahmen, die unsere beteiligten Einrichtungen und Versicherten nutzen können.

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Die EZVK begeht in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum. Grund genug, um im Jahresbericht über das eigentliche Berichtsjahr 2016 hinauszuschauen und eine breitere Perspektive aufzugreifen.

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Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 8. Juni 2017 auf neue Regelungen für die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften geeinigt. Diese Neuregelung war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof das bisherige Berechnungsverfahren für unwirksam erklärt hatte. In der Neuregelung wird nun das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn stärker berücksichtigt.

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Unser Vorstandsmitglied, Herr Christian Fuhrmann, beendet auf eigenen Wunsch zum 31. Juli 2017 seine Tätigkeit bei der EZVK, um künftig eine Funktion in der Geschäftsleitung einer diakonischen Einrichtung zu übernehmen. Über eine Nachfolge wird der Aufsichtsrat im weiteren Jahresverlauf beraten.

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