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Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD traten am 15. Mai 2020 umfangreiche Satzungsänderungen in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Finanzierungsmaßnahmen in der Pflichtversicherung der EZVK. Sie wurden im November 2019 nach intensiver Diskussion mit breiter Mehrheit vom Verwaltungsrat der Kasse beschlossen.

 

Wichtig: Auf die Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen haben die Änderungen keine Auswirkungen!

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Aktuelle Informationen rund um das Thema "Corona-Pandemie und die Zusatzversorgung" finden Sie hier gebündelt: Corona-Informationen.

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Unter dem folgenden Link können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZVK aktuelle Informationen abrufen.

 

https://cloud.ezvk.de/index.php/s/VGlN8aVGmCmIYWX

 

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Publikumsverkehr

Da auch wir dazu beitragen möchten, die Verbreitung des

Coronavirus einzudämmen, bleibt das Gebäude der EZVK

bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass deshalb persönliche

Beratungen und die Übergabe von Unterlagen bei uns vor

Ort vorübergehend nicht möglich sind.

 

Wie gewohnt können Sie für Ihre Briefpost selbstverständlich

unseren Hausbriefkasten direkt am Gebäude nutzen.

 

Telefonisch erreichen Sie uns weiterhin unter 06151 3301-0

oder Sie schreiben uns eine E-Mail an: info(at)ezvk.de

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Das Programm für die Jahresmeldung 2019 steht zum Download bereit. Bitte übermitteln Sie die Jahresmeldungen für die einzelnen Pflichtversicherten bis spätestens zum 28.02.2020.

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Gute Nachrichten für viele Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind: Sie werden ab dem 1. Januar 2020 von Krankenkassenbeiträgen für ihre Betriebsrente entlastet. Für die technische Umsetzung benötigen die gesetzlichen Krankenkassen und danach auch die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wie die EZVK eine Bearbeitungszeit. Daher ist absehbar, dass das Gesetz erst Ende 2020/Anfang 2021 konkret umgesetzt werden kann.

 

Sobald alle Voraussetzungen vorliegen, wird die EZVK die Betriebsrenten aller betroffenen Rentnerinnen und Rentner rückwirkend zum 1. Januar 2020 neu berechnen und die Auszahlungsbeträge automatisch anpassen. Die Rentnerinnen und Rentner brauchen sich daher nicht aktiv bei der Kasse zu melden.

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Der Aufsichtsrat der EZVK hat Stephan Mattes zum neuen Verantwortlichen Aktuar der EZVK bestellt. Der 43-jährige Diplom-Mathematiker und Aktuar DAV wird zum 1. Januar 2020 Patrick Huber ablösen, der diese Funktion seit 2014 innehatte.

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Der Jahresbericht der EZVK für das Jahr 2018 ist erschienen. Sie finden ihn direkt hier oder unter "Kundenservice" im "Downloadbereich".

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Im November fällt der Blick auf die Gehaltsabrechnung meist mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Erfreulich ist, dass der Arbeitgeber mit dem Novembergehalt oftmals auch die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, …) überweist. Bitter ist hingegen, dass Steuer und Sozialabgaben einen großen Teil der Sonderzahlung wieder auffressen. 
 
Drei Gründe sprechen dafür, dieses Geld für die freiwillige Altersversorgung bei der EZVK zu nutzen.

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Jedes Jahr erhalten unsere Versicherten von uns eine Mitteilung über den Stand ihrer Betriebsrenten, den Versicherungsnachweis.

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