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Fragen und Antworten

Sie haben Fragen? Hier sind die Antworten.

Sie möchten auch die Details der EZVK Unterstützungskasse unter die Lupe nehmen? Dann sind Sie hier richtig: Klicken Sie einfach auf den Bereich, zu dem Sie mehr wissen möchten.

 

zum Konzept der Unterstützungskasse

Für wen ist die EZVK Unterstützungskasse geeignet?

Vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen erhöhten Absicherungsbedarf haben – also etwa Fach- und Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Ärzte sowie Beschäftigte mit höheren Einkommen, die im Ruhestand auch eine höhere Versorgungslücke auszugleichen haben, ist die EZVK Unterstützungskasse idealer Ergänzungs-Baustein für die individuelle Vorsorge.

 

Auch für ältere Mitarbeiter kann sich die Unterstützungskasse eignen, wenn sie etwa im Verlauf Ihres Arbeitslebens nicht ausreichend vorgesorgt haben oder sich ein erhöhter Versorgungsbedarf ergeben hat, den es vor Eintritt ins Rentenalter noch steuerwirksam auszufinanzieren gilt.

 

Denn anders als bei einer Pensionskasse (oder Direktversicherung), bei der die Grenze der Steuerfreiheit oft bereits durch die Pflichtversicherung EZVKGrund oder eine ergänzende freiwillige Versicherung EZVKPlus überschreiten wird, sind die Beiträge bei der EZVK Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei. Mehr noch – auch Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an (im Rahmen der Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV), bei Arbeitgeberfinanzierung unbegrenzt), was die Unterstützungskasse auch für solche Beschäftigte interessant macht, deren Einkommen unterhalb der Sozialversicherungspflichtgrenzen liegt.

Was ist eine Unterstützungskasse eigentlich?

Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich um einen mittelbaren Durchführungsweg, bei dem das Versorgungsversprechen des Arbeitgebers auf die Unterstützungskasse ausgelagert wird. Die Arbeitgeber fungieren dabei als Trägerunternehmen der Unterstützungskasse.

Was ist die EZVK Unterstützungskasse?

Die "EZVK Unterstützungskasse GmbH" ist eine hundertprozentige Tochter der Evangelischen Zusatzversorgungskasse. So profitieren Sie auch bei der Unterstützungskasse von einer langjährigen Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung für Kirche und Diakonie – und können sich auf bewährte Strukturen verlassen. Alle bei der EZVK beteiligten Einrichtungen und Unternehmen können ihr grundsätzlich als Trägerunternehmen beitreten und Mitarbeiter zur Aufnahme in die Unterstützungskasse anmelden. Die zugesagten Leistungen werden aus den Beiträgen finanziert, die jedes Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse leistet. Maßgeblich ist der Leistungsplan in Übereinstimmung mit der Satzung der EZVK Unterstützungskasse GmbH und den steuerrechtlichen Vorgaben.

Wo liegt der Unterschied zu EZVKPlus?

Der Unterschied liegt in den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für beide Modelle: Bei EZVKPlus wie bei Pensionskassen und Direktversicherungen gibt es eine feste Höchstgrenze für die Steuerfreiheit der Beiträge. Einzahlungen in EZVKPlus sind bis zur Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) unter Anrechnung der Beiträge zu EZVKGrund steuerfrei. Dieses Limit gilt für die EZVK Unterstützungskasse nicht. Darum ist sie auch mit Beiträgen attraktiv, die weit über diese Begrenzung hinausgehen. Die Höhe möglicher steuerfreier Beiträge ist sogar nach oben offen.

 

Sozialversicherungsfreiheit besteht bei steuerfrei gezahlten Beiträgen zu EZVKPlus bis 4 % der BBG unter Anrechnung der Beiträge zu EZVKGrund. Bei der EZVK Unterstützungskasse sind arbeitgeberfinanzierte Beiträge sogar unbegrenzt sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei, Beiträge zu EZVKGrund und EZVKPlus werden nicht angerechnet.

 

Prinzipiell ist die EZVK Unterstützungskasse aber wie EZVKPlus eine wichtige, freiwillige Ergänzung der grundlegenden Betriebsrente EZVKGrund. Gemeinsam sind ihnen natürlich auch der bewährte Service und überdurchschnittliche Leistungen für die Arbeitnehmer.

Welches Versorgungskonzept steckt hinter der Unterstützungskasse?

Der Versorgung über die Unterstützungskasse liegt ein kongruent rückgedecktes Versorgungskonzept zugrunde (siehe Schaubild).

Zur Finanzierung der Versorgungsleistungen schließt die EZVK Unterstützungskasse GmbH bei der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des jeweiligen Mitarbeiters ab. Die Beiträge der Arbeitgeber fließen in voller Höhe als Beiträge in diese Rückdeckungsversicherung. Umgekehrt ist die Unterstützungskasse aus der Rückdeckungsversicherung bezugsberechtigt und finanziert aus den Erlösen der Rückdeckungsversicherung die Versorgungsleistungen. Die Leistungen der Rückversicherung werden über den Arbeitgeber in voller Höhe an die Versorgungsempfänger ausgezahlt.

zu den Leistungen

Wird mein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt?

Ja, der gesetzliche Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt: Sämtliche Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 1 BetrAVG sind voll und ganz gegeben.

zur Überschussbeteiligung

Erhalte ich auch eine Überschussbeteiligung?

Die zusätzliche Überschussbeteiligung der Rückdeckungsversicherung ist beabsichtigt, wobei eine konkrete Höhe nicht garantiert werden kann. Der Umfang der Überschussbeteiligung der Rückdeckungsversicherung hängt nämlich von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von der EZVK nur begrenzt beeinflussbar sind; insbesondere von der Entwicklung des Kapitalmarkts, der versicherten Risiken und der Kosten. Sicher ist: Zusätzlich erwirtschaftete Überschüsse aus einem günstigeren Verlauf der Verzinsung des Kapitals, der Verwaltungskosten und der versicherungstechnischen Risiken werden ausschließlich zur Finanzierung von Leistungsverbesserungen verwendet.

zur Versteuerung

Wie werden die Beiträge versteuert?

Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei, weil Sie sie nicht als Arbeitsentgelt erhalten, das zu versteuern wäre.

Sind die Beiträge sozialversicherungspflichtig?

Wenn die Beiträge arbeitgeberfinanziert erbracht werden, sind sie unbegrenzt sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge in die EZVK Unterstützungskasse sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West beitragsfrei (2023 sind das 3.504 Euro jährlich bzw. 292 Euro monatlich). Bei diesem Limit werden Beiträge zu EZVKGrund und EZVKPlus nicht angerechnet. In geringem Umfang können sich durch die verringerten Sozialabgaben die Ansprüche aus den gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungen mindern. Dies gilt nur, wenn das sozialversicherungspflichtige Einkommen durch die Entgeltumwandlung unter die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt.

Welche Abgaben habe ich später auf die Leistungen zu erbringen?

Die Leistungen unterliegen der Krankenversicherungs- bzw. Pflegeversicherungspflicht der Rentner (KVdR/PVdR) und sind als nachträglicher Arbeitslohn zu versteuern. Dabei gilt im Alter regelmäßig ein niedrigerer persönlicher Steuersatz als während des Arbeitslebens. Kapitalauszahlungen werden als Entschädigung für entgangene Einnahmen anerkannt und deshalb über die Fünftelungsregelung (§ 34 EStG) steuerlich begünstigt.

Was ist die Fünftelungsregelung?

Mit der Fünftelungsregelung (§ 34 EStG) wird die Progression der Steuersätze abgemildert, indem zunächst nur ein Fünftel der außerordentlichen Einkünfte dem übrigen Einkommen hinzugerechnet wird. Der Steuerbetrag, der sich als Differenz zur Steuer auf das Einkommen ohne außerordentliche Einkünfte ergibt, wird dann verfünffacht.

zur Sicherheit

Wie sicher sind meine Anwartschaften beim Wechsel des Arbeitsplatzes?

Die erworbenen Rentenanwartschaften verfallen unter keinen Umständen! Die Versorgungszusage kann sogar zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, wenn dieser ebenfalls der EZVK Unterstützungskasse angeschlossen ist. Falls ein Vertrag nicht zum neuen Arbeitgeber übertragen und deshalb beitragsfrei gestellt wird, entstehen dadurch keinerlei zusätzliche Kosten. Die bis dahin erworbene Anwartschaft bleibt Ihnen in voller Höhe erhalten; die Zuteilung von erwirtschafteten Überschüssen findet ebenso in voller Höhe statt.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Leistungen?

Unterstützungskassen dürfen aus gesetzlichen Gründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren. De facto entsteht Ihnen dadurch aber kein Nachteil, denn der Anspruch auf Unterstützungskassenleistungen ist höchstrichterlich anerkannt (verfassungsrechtliches Gebot des Vertrauensschutzes). Daher können Sie sich auch auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse der EZVK voll und ganz verlassen!

Gibt es einen Insolvenzschutz?

Ja, ein solcher Insolvenzschutz ist fester Bestandteil der Unterstützungskasse. Für die meisten Angestellten gilt der gesetzliche Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Die Beiträge zu dieser Absicherung leisten die Arbeitgeber. Nur bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die nicht der gesetzlichen PSV-Pflicht unterliegen, erfolgt der Insolvenzschutz der Versorgungsansprüche dadurch, dass die Rückdeckungsversorgung gegebenenfalls an den Versorgungsberechtigten verpfändet wird.

Fragen? -199 Unterstützungskasse


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